AGB

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
    • Für die Geschäftsbeziehung zwischen Specht Marketing GmbH, Briennerstr, 29, 80333 München (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Suchmaschinenoptimierung, Online und Performance Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschliesslich an Unternehmer bzw. an Gewerbetreibende.
    • Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    • Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z. B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
    • Massgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
    • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
    • Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
  2. Vertragsschluss
    • Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
    • Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
    • Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Videokonferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
    • Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
  3. Leistige
    • Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
    • In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht zu.
    • Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere von Subunternehmern, zu bedienen.
  4. Besondere Bestimmungen im Bereich SEO, Social Media Marketing und Contenterstellung
    • Die inhaltliche Abstimmung des Contents (z. B. Webseitentexte etc.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.
    • Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er dem ANBIETER insoweit eine entsprechende Vollmacht.
    • Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
    • Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoss wird verfolgt und führt zu möglichen Schadenersatzansprüchen.
  5. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online- und Performance-Marketing
    • Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN (z. B. dem Schalten von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er dem ANBIETER hiermit eine entsprechende Vollmacht.
    • Der KUNDE bestimmt das Budget für die Werbekosten, welches zusätzlich zur Vergütung anfällt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten direkt zwischen dem KUNDEN und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
    • Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise, aber nicht abschliessend, eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitenden oder dergleichen) schuldet.
    • Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
    • Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte (z. B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoss wird rechtlich verfolgt und führt zu möglichen Schadenersatzansprüchen.
    • Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschliessliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren.
  6. Vergütung
    • Für die Leistungen gilt die jeweilige Vergütung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäss Angebot gültig ist. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäss der aktuellen Preisliste. Sofern Ratenzahlung vereinbart ist, wird die erste Rate unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig; die weiteren Raten sind – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).
    • Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – ausser bei anderslautender Regelung – nur einmalig an. Im Rahmen einer allfälligen Vertragsverlängerung wird keine erneute Einrichtungsgebühr erhoben.
    • Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch dann, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, oder wenn eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, sofern diese Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
    • Der KUNDE ist, sofern nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung sofort fällig und innert 7 Tagen zu bezahlen.
    • Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert dadurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
    • Der KUNDE kann sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen ausüben bzw. geltend machen.
  7. Verzug
    • Etwaige Fristen für die Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall erst, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
    • Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der ausstehenden Beträge auszusetzen.
    • De AABIETER isch berächtigt, de Vertrag bi Vorlige vom wichtige Grund gemäss § 626 Abs. 1 BGB z'kündige und sämti Lechlige iizstelle. E wichtige Grund lit insbesundere vor, wenn de CHUNDE bi ere vereinbarten Ratenzahlig mit mindeschtens zwei fällige Raten gägenüber dem AABIETER im Verzug isch. De AABIETER isch berächtigt, di gsamti Vergütig, welli bis zum nögschte ordentliche Beendigigstermin fällig wär, als Schadenersatz geltend z'mache. In dem Fall muess sich de AABIETER aber dasjenige aarächnä lah, was er an Ufwändige erspart oder z'ärwerbe unterlöht.
  8. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
    • Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. ab dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
    • Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER jederzeit über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zur Erreichung eines bestmöglichen Leistungsergebnisses notwendig sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und liegen die Hinderungsgründe in der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
    • Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass diese nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder Ähnliches) verstossen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
    • Der ANBIETER ist berechtigt, sämtliche Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (wie z. B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehterminen), dem KUNDEN gegenüber digital (z. B. via Zoom, Teams, Skype, TeamViewer oder dergleichen) durchzuführen.
    • Der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollumfänglich nutzen zu können. Bei allfälligen technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, bestmöglich an der Lösungsfindung mitzuwirken.
  9. Vertragslaufzeit
    • Der Vertrag wird für die gemäss Individualvereinbarung festgelegte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest abgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
    • Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit etwas anderes geregelt ist, mit dem Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsabschluss. Die Fälligkeit einer allfälligen Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
    • Sofern nicht explizit etwas anderes geregelt ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei per E-Mail gekündigt wird.
    • Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  10. Zahlungsbedingungen
    • Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, Vorkasse und CopeCart möglich.
    • Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
  11. Haftung auf Schadenersatz
    • Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Massgabe der folgenden Regelungen.
    • Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
    • Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf.
  12. Datenschutz, Geheimhaltung
    • Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
    • Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  13. Abnahme
    • Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
    • Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
    • Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
  14. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen
    • Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
    • Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.
    • Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z. B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
    • Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30 % der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
  15. Urheberrecht, Markennutzung
    • Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
    • Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
    • Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
    • Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Inhalte und des Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschliessend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).
    • Der KUNDE stellt den ANBIETER von allfälligen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
  16. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schliesst Verträge ausschliesslich mit Unternehmern ab, sodass kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

  1. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung allfällig geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  1. Allgemeine Bestimmungen
    • Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Ravensburg.
    • Uf all Streitigkeite findet, unabhängig vom rechtliche Grund, ausschliesslich s Rächt vor Bundesrepublik Dütschland unter Uschluss aller Bestimmige vom Kollisionsrächt, wo in e anderi Rächtsornig verwiisd, Awandig.
    • Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
    • Durch eine allfällige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
    • Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: August 2022

 

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